Bei uns erfahren Sie warum und welche Fahrzeuge mit Geschwindigkeitsschildern kenntlich gemacht werden müssen und welche unterschiede es dabei noch zu beachten gibt.
Mit unseren Geschwindigkeitsschildern können Sie an Ihrem Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindkeit angegeben. Somit wissen die anderen Verkehrsteilnehmer in den Folgefahrzeugen, dass Ihr Fahrzeug mit einer gewissen Höchstgeschwindkeit fährt. Vorrangiger Zweck dieser Schilder ist es, Überholvorgänge besser einschätzen zu können. Verantwortlich für die Ausstattung des Fahrzeugs mit Geschwindigkeitsschildern sind laut § 58 II, III und V StVZO der Fahrzeughalter- und führer. Die Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 69a III Nr. 26 StVZO dar.
Entscheidend ist nicht die Art des Kraftfahrzeuges, sondern die bauartbedingte Höchstgeschwindkeit. Aus diesem Grund müssen selbst Stapler, motorisierte Krankenfahrstühle, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und elektronische Mobilitätshilfen mit den für sie zutreffenden Geschwindigkeitsschildern ausgestattet werden.
Bei den land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Gleiskettenfahrzeuge, die nicht schneller als 32 km/h fahren, entfällt die Pflicht der Kenntlichmachung, jedoch wird sie trotzdem empfohlen.
In der §58 StVZO ist die Gestaltung und Anbringung von Geschwindigkeitsschildern geregelt. In Deutschland sind kreisrunde und mit einem Durchmesser von 200 mm Geschwindigkeitsschilder zugelassen. Der Untergrund der Schilder muss weiß und einem schwarzen Rand ausgestaltet sein. Die Ziffern, die die Höchstgeschwindigkeit anzeigen, sind in schwarzer, fetter Engschrift in einer Schriftgröße von 120 mm verfasst.
Die Geschwindigkeitsschilder müssen nach § 58 V StVZO an den beiden Längsseiten und/oder am Heck des Fahrzeugs angebracht werden. Wird das Geschwindigkeitsschild an der Fahrzeugrückseite zeitweise abgdedeckt oder abgenommen, muss ein Geschwindigkeitsschild auf der rechten Längsseite angebracht werden.
Artikel-Nr.: UvVRSW
Geschwindigkeitsschilder für alle gängigen Geschwindigkeiten für Zugmaschinen/Fahrzeuge und Anhänger als selbstklebender Aufkleber. Ø200mm |
ab
1,94 €
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Lieferfrist ca. 2-4 Werktage |
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Artikel-Nr.: UvVRSWMAG
Geschwindigkeitsschilder für alle gängigen Geschwindigkeiten für Zugmaschinen/Fahrzeuge und Anhänger als Magnetfolie. Ø200mm |
ab
5,00 €
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Versandgewicht: 100 g
Lieferfrist ca. 2-4 Werktage |
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Geschwindigkeitsschilder für alle gängigen Geschwindigkeiten für Zugmaschinen/Fahrzeuge und Anhänger als selbstklebender Aufkleber. Ø200mm |
2,96 €
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Versandgewicht: 100 g
Lieferfrist ca. 2-4 Werktage |
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Geschwindigkeitsschilder für alle gängigen Geschwindigkeiten für Zugmaschinen/Fahrzeuge und Anhänger als selbstklebender Aufkleber. Ø200mm |
1,94 €
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Versandgewicht: 100 g
Lieferfrist ca. 2-4 Werktage |
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